wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 25.11.2009
7 K 143/08 -

Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 für verfassungswidrig und ruft das Bundesverfassungsgericht an

Bundesverfassungsgericht muss nun über Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags entscheiden

Das niedersächsische Finanzgericht hält die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig und setzte die Klage eines leitenden Angestellten aus, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte. Er klagt gegen die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags im Jahr 2007.

Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i.H.v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. EUR.

Richter: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hält die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig und legt das Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 7 K 143/08 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor.

Spätestens seit dem Jahr 2007 hat der Solidaritätszuschlag seine verfassungsrechtliche Berechtigung verloren

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Ergänzungsabgabe nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz spätestens ab dem Jahr 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat. Eine Ergänzungsabgabe dient nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Mit dem Solidaritätszuschlag sollen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierfür besteht nach Auffassung des Gerichts kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf. Dieser darf nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden.

Verfahren wurde ausgesetzt

Das Gericht hat das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Hinweis

Der niedersächsische Finanzgericht spielte schon einmal eine Vorreiterrolle. Es war das erste Finanzgericht, das im Februar 2007 die Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erachtete (Nds. Finanzgericht, Beschluss v. 27.02.2007 - 8 K 549/06 -). Im Dezember 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht dann die gekürzte Pendlerpauschale tatsächlich für verfassungswidrig (BVerfG, Urteil v. 09.12.2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 -).

Hintergrund

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 im Rahmen des Solidarpakts für zunächst ein Jahr eingeführt. Seit 1995 wird er wieder erhoben - in Ost und West. Seine Höhe beträgt zurzeit 5,5 Prozent der Einkommenssteuer, er gilt auch für die Körperschaftssteuer.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2009
Quelle: ra-online, Niedersächsisches Finanzgericht

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Solidaritätszuschlag | Verfassungswidrigkeit | verfassungswidrig

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8827 Dokument-Nr. 8827

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8827

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Marschibois Hans Werner schrieb am 15.09.2014

Es ist unglaublich was diese Regierung mit den Menschen macht. Nun soll der Soli doch nicht abgeschafft werden, sondern in die Einkommenssteuer einfließen. Dies kann nicht Rechtens sein. Wann werden die Wähler mal schlau? Warum macht der Bund der Steuerzahler hier mal richtig Druck .

Es herrschen Sitten wie in der ehemaligen DDR.Nur noch Abzocke.( AFD wir lassen grüßen

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?