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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.12.2016
- 1 K 1507/16 -
Schenkungsteuer: Günstige Steuerklasse I auch bei Zuwendung des biologischen aber nicht gleichzeitig rechtlichen Vaters möglich
Gesetzesänderung zur Anerkennung des "leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" als Ausprägung der Vaterschaft ist auch auf Bereich des Schenkungsteuerrechts zu übertragen
Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.
Im zugrunde Streitfall hatte der
Einschränkende Auslegung des Begriffs Kind auf Abkömmlinge eines Vaters nicht erforderlich
Das Hessische Finanzgericht gab der Klage statt, da es sich vorliegend um die Zuwendung an ein Kind im Sinne des § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) handele. Die vom Finanzamt vorgenommene, einschränkende Auslegung des Begriffs Kind auf Abkömmlinge eines Vaters im Sinne des § 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sei weder nach Sinn und Zweck der Regelung noch vom Wortlaut her zwingend. Sie trage auch den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der aktuellen familienrechtlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht hinreichend Rechnung. Auch habe der Gesetzgeber im Jahre 2013 für den Bereich des Familienrechts durch Einfügung des § 1686 a BGB den "leiblichen, nicht rechtlichen Vater" als eine Ausprägung der Vaterschaft anerkannt und ihm als biologischen Vater eigene Rechte zugesprochen. Auch unter Berücksichtigung der dieser Gesetzesänderung vorangegangen Rechtsprechungsentwicklung sei es sachgerecht, die zivilrechtliche Entwicklung auf den Bereich des Schenkungsteuerrechts zu übertragen.
Vergleich mit Pflegekindern nicht zutreffend
Dass Pflegekinder nicht in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2017
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
- Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor Geburt der Abkömmlinge möglich
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.05.2012
[Aktenzeichen: IV ZR 250/11]) - OLG Oldenburg: Notar muss über Schenkungssteuer aufklären
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 12.06.2009
[Aktenzeichen: 6 U 58/09])
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Dokument-Nr. 23947
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