Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 03.06.2015
- 7 K 631/12 -
Deutsches Luftverkehrsteuergesetz verstößt weder gegen Völkerrecht noch gegen internationale Verträge
Streitgegenständliche Vorschriften des LuftVStG mit Grundgesetz vereinbar
Das Hessische Finanzgericht hat die Klage eines in den USA ansässigen Luftverkehrsunternehmens abgewiesen, das täglich Flüge von Deutschland in die USA anbietet und das sich gegen eine entsprechende Steueranmeldung nach § 12 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) gewandte hatte.
Das LuftVStG normiert eine Steuerpflicht für die in der Bundesrepublik Deutschland startenden Abflüge von Fluggästen, die von einem gewerblichen Luftverkehrsunternehmen transportiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 5. November 2014 im Rahmen eines von der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz angestrengten Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle entschieden, dass das LuftVStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist; die Erhebung und Ausgestaltung der in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden
Kein Verstoß gegen völkerrechtliches Prinzip der Souveränität der Staaten oder gegen Gebiets- und Lufthoheit der USA
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Hessische Finanzgericht aus, dass das LuftVStG weder das völkerrechtliche Prinzip der Souveränität der Staaten noch die Gebiets- und Lufthoheit der
LuftVStG steht nicht im Widerspruch zu Vorschriften des Abkommens über internationale Zivilluftfahrt
Zudem stünden die für den Streitfall maßgeblichen Vorschriften des LuftVStG auch nicht im Widerspruch zu einzelnen Vorschriften des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chikagoer Abkommen), wie des EU-USA-Luftverkehrsabkommens sowie des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den
Gesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates
Die für den Streitfall maßgeblichen Vorschriften des LuftVStG seien auch mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Dies gelte auch für die Pflicht zur Benennung eines steuerlichen Beauftragten und damit für den Vertretungszwang für ausländische bzw. drittländische Unternehmen. Das Gesetz sei angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes formell
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2015
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
- FG Berlin Brandenburg verneint verfassungs- oder europarechtliche Bedenken gegen Luftverkehrsteuergesetz
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2013
[Aktenzeichen: 1 K 1074/11 und 1 K 1075/11]) - Luftverkehrssteuer ist verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 05.11.2014
[Aktenzeichen: 1 BvF 3/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21561
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21561
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.