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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26.08.2020
- 8 K 1860/16 -
Einbehaltene ausländische Quellensteuer kann auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden
Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung der Steuer
Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden, sofern das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) deren Anrechnung auf inländische Steuern vom Einkommen vorsieht. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Gegen die Entscheidung wurde nun Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. I R 8/21).
Streitig war die Frage, ob und falls ja, wie das Finanzamt verpflichtet ist, gezahlte kanadische Quellensteuer auf
FG bejahrt Anrechnung kanadischer Quellensteuer auf inländische Gewerbesteuer
Der Einbehalt kanadischer Quellensteuer führt zu einer
Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Anrechnungsregelung habe diese Anrechnung in KStG und EStG zu erfolgen
Dies gilt nach der Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2021
Quelle: Finanzgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29869
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