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Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.12.2009
- 12 K 3102/09 -
FG Köln: Steuerberater muss an Klagefrist erinnern
Bei Abwesenheit seines Klienten muss Steuerberater notfalls vorsorglich Klage für ihn erheben
Ein Steuerberater muss an den Ablauf der Klagefrist erinnern, wenn er die Einspruchsentscheidung des Finanzamts nicht sofort an seinen Mandanten weiterleitet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch die Klage zu spät erhoben, ist die Klage unzulässig. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Finanzamt die Einspruchsentscheidung dem empfangsbevollmächtigten
Verschulden des Steuerberaters ist dem Kläger zuzurechnen
Das Finanzgericht Köln lehnt mit seinem Urteil den Antrag auf Wiedereinsetzung der Klagefrist in den vorigen Stand ab, da den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2010
Quelle: ra-online, FG Köln
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Dokument-Nr. 9142
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