wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Köln, Urteil vom 29.10.2009
15 K 2917/06 -

"Big Brother"-Gewinner muss Preisgeld versteuern

"Big-Brother"-Gewinn einkommensteuerpflichtig

Das Preisgeld des Gewinners einer Big-Brother-Staffel unterliegt der Einkommensteuer. Dies hat das Finanzgericht Köln rechtzeitig zum Beginn der 10. Staffel der RTL2-Show "Big Brother" entschieden.

Das Finanzgericht Köln folgte nicht der Auffassung des Klägers, wonach die Gewinnsumme als sog. Spielgewinn wie ein Rennwett- oder Lotteriegewinn steuerfrei bleiben müsse. Das bloße „Sich-Filmen-lassen“ an sich führe zwar noch nicht zu einer steuerbaren Leistung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Durch das Hinzutreten der weiteren Verpflichtungen des Klägers zur Teilnahme am Einspielfilm, Fotoshooting, Interviews und Presseterminen, werde die Grenze der nicht steuerbaren „Spieltätigkeit“ im Streitfall allerdings überschritten.

Bundesfinanzhof hatte bereits über Preisgelder zur Show "Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter" entschieden

Mit seiner Entscheidung grenzt sich der 15. Senat gegenüber der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in München ab. Dieser hat mit Urteil vom 28.11.2007 (IX R 39/06) für das Preisgeld aus der Fernsehproduktion „Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter“ entschieden, dass dieses schon deshalb der Einkommensteuer unterliege, weil es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sei und weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang betreffe.

Preisgeld und die Leistung des Kandidaten stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis

Die Finanzverwaltung hat sich im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.5.2008 dieser BFH-Rechtsprechung angeschlossen und die Finanzämter angewiesen, Preisgelder für die Teilnahme an einer Fernsehsendung dann als einkommensteuerpflichtig zu behandeln, wenn das Preisgeld und die Leistung des Kandidaten in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2010
Quelle: ra-online, Finanzgericht Köln

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9073 Dokument-Nr. 9073

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9073

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?