Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Köln, Urteil vom 17.11.2021
- 2 K 1544/20 -
EU-Rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen
Verzinsungsanspruch nach allgemeinen Verzinsungsgrundsätze der Abgabenordnung
Nach der EuGH-Rechtsprechung verstößt § 50 d Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit und ist daher nur eingeschränkt anwendbar. Die dort aufgestellte generelle Missbrauchsvermutung kann im Einzelfall durch den Steuerpflichtigen erfolgreich widerlegt werden. Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-Rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist zu verzinsen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Die Klägerin ist eine in Österreich ansässige Gesellschaft. Sie stellte in den Jahren 2009 bis 2012 beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) verschiedene Anträge auf Freistellung und
EU-Recht begründet Anspruch auf Verzinsung
Das FG bestätigte die Rechtsauffassung der Klägerin. Der Klägerin stehe ein unmittelbar aus dem EU-Recht begründeter Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2022
Quelle: Finanzgericht Köln, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31965
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31965
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.