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Finanzgericht Köln, Urteil vom 07.12.2016
- 2 K 3652/14 -
Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz
Neben Versicherungssteuer auch Feuerschutzsteuer bei sog. verbundenen Wohngebäudeversicherungen?
Nur wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern, unterliegen die Wohngebäudeversicherungen der Feuerschutzsteuer. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Im vorliegenden Fall bietet die Klägerin, eine Versicherungsgesellschaft, Wohngebäudeversicherungen an, die ausdrücklich kein Feuerrisiko mit absichern. Gleichwohl ging das zuständige Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) im Anschluss an eine Außenprüfung davon aus, dass für diese Verträge neben
Feuerschutzsteuer: Zumindest teilweise Gefahrenabdeckung erforderlich
Die Klage gegen den Feuerschutzsteuerbescheid war erfolgreich. Das Gericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf den Wortlaut des Gesetzes. Danach unterlägen Wohngebäudeversicherungen nur dann der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2017
Quelle: Finanzgericht Köln/ ra-online
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Dokument-Nr. 24075
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