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Finanzgericht Köln, Urteil vom 01.10.2014
- 2 K 542/11 -
Schadensselbstbehalt der Reiseveranstalter unterliegt nicht der Versicherungsteuer
Schadensselbstbehaltszahlungen der Reiseveranstalter sind keine versicherungssteuerpflichtigen Gegenleistungen für Gewährung von Versicherungsschutz
Die von Reiseveranstaltern neben den Versicherungsprämien zusätzlich an den Reiseversicherer zu leistenden Schadensselbstbehalte unterliegen nicht der Versicherungssteuer. Dies entschied das Finanzgericht Köln mit Urteil.
Der Entscheidung lag die in der Reiseversicherungsbranche übliche Vertragsgestaltung zugrunde, dass der
Finanzamt setzt für Schadensselbstbehaltszahlungen Versicherungssteuer fest
Im Streitfall klagte ein Versicherer, bei dem das Finanzamt nach einer Außenprüfung u.a. auch die Schadensselbstbehaltszahlungen der
Reiseveranstalter leisteten Schadensaufwendungen als Eigendeckung aus eigenem Vermögen
Die Klage hatte insoweit Erfolg. Das Finanzgericht Köln teilte die Auffassung der Klägerin, dass die Schadensselbstbehaltszahlungen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2015
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 20471
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