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Finanzgericht Köln, Urteil vom 22.01.2014
- 4 K 2001/13 -
Grenzpendler kann trotz hoher Kapitalerträge in Deutschland zusammen mit Ehefrau in Belgien zur Einkommensteuer veranlagt werden
Kapitaleinkünfte bleiben mit Einführung der Abgeltungssteuer im Rahmen der Grenzpendlerregelung unberücksichtigt
Ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien kann auch dann mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn er in Deutschland hohe Kapitaleinkünfte hat. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls verdiente im Streitjahr 2009 ca. 140.000 Euro Arbeitslohn in Deutschland. Außerdem bezog er hier eine Dividende in etwa derselben Höhe. Den Antrag auf
Kapitaleinkünfte bleiben bei nicht beantragter Erstattung der Kapitalertragsteuer unberücksichtigt
Das Finanzgericht Köln hat nunmehr entschieden, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2014
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 17796
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