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Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.06.2021
- 1 K 3391/20 AO -
Fehlendes Auswahlermessen macht Auftragsprüfung rechtswidrig
FG Münster gibt Klage eines Steuerberaters statt
Für eine ermessensfehlerfreie Anordnung einer Außenprüfung durch ein anderes als das originär örtlich zuständige Finanzamt ist es erforderlich, dass im Rahmen der Auftragserteilung sowohl das Entschließungs- als auch das Auswahlermessen ordnungsgemäß ausgeübt und dies dem zu prüfenden Steuerpflichtigen gegenüber begründet wird. Dies das Finanzgericht Münster entschieden.
Der Kläger ist selbstständiger
Darlegung der Begründung der zu erwartenden Spannungen verpflichtend
Das FG Münster hat der Klage stattgegeben und die Prüfungsanordnung aufgehoben. Das beauftragende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30553
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