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Finanzgericht Münster, Urteil vom 23.09.2021
- 10 K 3692/19 Kfz -
Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist für Kraftfahrzeugsteuer bindend
Änderung des Eintragung entfaltet keine Rückwirkung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend ist und eine Änderung dieser Eintragung keine Rückwirkung entfaltet.
Die Klägerin unterhält einen Schaustellerbetrieb und erwarb hierfür am 21. Juni 2017 einen Sattelanhänger, der erstmals 1999 zum Straßenverkehr zugelassen worden war. In der
Hauptzollamt verweist auf Bindungswirkung der Zulassungsbescheinigung
Das Hauptzollamt erließ im November 2019 eine zurückweisende Einspruchsentscheidung und berief sich auf die
FG: Kein Anspruch auf Steuerbefreiung wegen Bindungswirkung
Für diesen Streitzeitraum könne die Klägerin die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31056
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