wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 13.07.2005
10 K 6837/03 E -

Besteuerung von Wertpapierspekulationsgewinnen verfassungswidrig?

Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren ist für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 verfassungswidrig.

Zu diesem Ergebnis ist das Finanzgericht Münster gelangt und hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die entsprechenden Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes verfassungswidrig und nichtig sind.

Das BVerfG hatte im März 2004 entschieden, dass die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 gegen das Grundgesetz verstoße, weil die Besteuerung in erster Linie von der Mitwirkungs- und Erklärungsbereitschaft des Steuerpflichtigen abhänge und eine dem Gleichheitssatz entsprechende Durchsetzung des Steueranspruchs daher nicht gewährleistet sei (Beschluss des BVerfG vom 09.03.2004, Aktenzeichen 2 BvL 17/02).

Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster meint, dies treffe auch auf die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 zu. Im Hinblick auf 1994 tritt das Finanzgericht Münster damit der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) entgegen. Der BFH hatte im Juni 2004 entschieden, dass eine Vorlage an das BVerfG für das Jahr 1994 nicht in Betracht komme, weil dem Gesetzgeber nach dem Urteil des BVerfG zur Zinsbesteuerung (vom 27.06.1991, Aktenzeichen 2 BvR 1493/89) eine Übergangszeit einzuräumen sei, die für die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte das Jahr 1994 umfasse (Urteil des BFH vom 29.06.2004, Aktenzeichen IX R 26/03).

Das Finanzgericht Münster hält dem entgegen, dass das BVerfG dem Gesetzgeber in seinem Urteil zur Zinsbesteuerung lediglich eine Frist zur Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage bis zum 1. Januar 1993 eingeräumt habe. Diese Frist müsse auch für die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften gelten.

Der 8. Senat des Finanzgerichts Münster hatte dem BVerfG bereits im April 2005 die Frage vorgelegt, ob die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte für das Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist (Beschluss vom 05.04.2005, Aktenzeichen 8 K 4710/01 E).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichts Münster vom 15.08.2005

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht | Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 870 Dokument-Nr. 870

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss870

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?