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Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.03.2014
- 12 K 3284/13 E -
Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar
Schuldverschreibung stellt keine Kapitalforderung im Sinne des Gesetzes dar
Die Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen führt nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen führt. Die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung stelle weder eine Veräußerung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG dar, noch handele es sich bei dieser Schuldverschreibung um eine sonstige Kapitalforderung im Sinne des Gesetzes. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte 2009 Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen erworben. Bei Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um eine auf Goldbestände lautende nennwertlose Anleihe. Sie ist ein börsengehandeltes Wertpapier, das einen Anspruch auf die Lieferung von Gold verbrieft. Jede Xetra Gold Schuldverschreibung räumt dem Anleger das Recht ein, von der Emittentin die Lieferung von einem Gramm Gold zu verlangen. Die Emittentin für Xetra Gold
Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung führt zum Untergang der Schuldverschreibung
Das Finanzgericht Münster gab dem Kläger jetzt Recht. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2014
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 18145
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