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Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.08.2013
- 13 K 1889/12 Kfz -
Kfz-Steuer: Pickup kann trotz Anhängemöglichkeit eines Sattelzuganhängers als PKW einzustufen sein
Zulassungsrechtliche Einstufung als Lkw für Kraftfahrzeugsteuer nicht maßgeblich
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein so genanntes "Pickup"-Fahrzeug, das einen Sattelzapfen zur Aufnahme eines Sattelzuganhängers hat, als Pkw eingestuft werden kann.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das Fahrzeug der Klägerin, ein Dodge RAM 2500, verfügt über eine Fahrgastkabine mit sechs Sitzplätzen sowie über eine offene Ladefläche. Es erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 170 km/h. Neben dem Sattelzapfen wurden nachträglich auch eine Druckluftbeschaffungsanlage sowie entsprechende Bremsen eingebaut und der Rahmen verstärkt. Zulassungsrechtlich ist das Fahrzeug als Lkw eingestuft.
Finanzamt stuft Fahrzeug als Pkw ein
Dementsprechend begehrte die Klägerin für Zwecke der
Anhängevorrichtung und Druckluftbeschaffungsanlage ändern nichts an Eignung des Fahrzeugs zur Personenbeförderung
Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab. Für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 17003
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