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Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.09.2021
- 13 K 2130/17 E,AO -
Einräumung eines Erbbaurechts auf einem landwirtschaftlichen Grundstück führt zur Zwangsentnahme
Bestellung des Erbbaurechts führt zu einer Zwangsentnahme der Teilfläche
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht auch dann zu einer Zwangsentnahme führt, wenn es tatsächlich nicht zur ursprünglich geplanten Bebauung kommt.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines ca. 14 ha großen Grundstücks, das ursprünglich von ihrem Vater landwirtschaftlich genutzt und nach Aufgabe der Landwirtschaft parzellenweise an unterschiedliche Pächter verpachtet wurde. Die Klägerin führte die Verpachtungen nach dem Tod des Vaters fort und erklärte hieraus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Im Wirtschaftsjahr 2011/12 bestellte die Klägerin auf einer Teilfläche von ca. 3,5 ha zugunsten einer KG ein
Finanzamt erfasste Entnahmegewinn
Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Bestellung des Erbbaurechts zu einer
FG bestätigt Zwangsentnahme aus Verpachtungsbetrieb
Dem ist das FG Münster nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin habe die streitige Teilfläche von 3,5 ha mit Bestellung des Erbbaurechts aus dem Betriebsvermögen ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs entnommen. Eine solche
Umsetzung der geplanten Bebauung nicht relevant
Dass es tatsächlich bislang nicht zu der geplanten Bebauung gekommen sei, sei nicht von Bedeutung, da bereits die Bestellung des Erbbaurechts, mit der sich die Erbbauberechtigte vertraglich zur Bebauung verpflichtet habe, zu einer Entnahme führe. Da lediglich der Wille des Betriebsinhabers - hier der Klägerin - für die Entnahmehandlung maßgeblich sei, komme es auf die spätere Änderung der Absichten eines Dritten - hier der Erbbauberechtigten - nicht an.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31083
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