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Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.04.2015
- 13 K 2939/12 E -
Rückkauf von GmbH-Anteilen ist kein rückwirkendes Ereignis
Änderung der auf die ursprüngliche Anteilsveräußerung entfallende Einkommensteuer nicht rechtfertigt
Wird im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ein Teil des Kaufpreises gegen Rückübertragung der GmbH-Anteile zurückgezahlt, stellt dies kein rückwirkendes Ereignis dar, das eine Änderung der auf die ursprüngliche Anteilsveräußerung entfallenden Einkommensteuer rechtfertigt. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war alleiniger Gesellschafter einer
Sachverhalt
Die Käufer erhoben eine Zivilklage gegen den Kläger, weil er sie unter Vorlage unrichtiger Bilanzen der
Finanzamt verneint Änderung der Einkommensteuerfestsetzung
Das Finanzamt lehnte den Antrag des Klägers auf
Vor Gericht geschlossener Vergleich stellt kein rückwirkendes Ereignis dar
Dem folgte das Finanzgericht Münster und wies die Klage ab. Der im Jahr 2010 geschlossene Vergleich stelle kein rückwirkendes Ereignis dar. Bei Rückabwicklung eines bereits vollzogenen Rechtsgeschäfts sei § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nur anwendbar, wenn diese im Kaufvertrag selbst angelegt sei und das Rechtsgeschäft tatsächlich vollständig rückabgewickelt werde. Die Parteien müssten sich so stellen, als wäre der Kaufvertrag nicht abgeschlossen worden. Im Streitfall seien die wirtschaftlichen Folgen der bereits vollzogenen Anteilsveräußerung nicht vollständig beseitigt worden, denn die Käufer hätten - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts - gerade nicht die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises verlangen können. Der Vergleich stelle vielmehr eine neue vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kläger und den Käufern und kein gesetzliches Schuldverhältnis dar. Der aufgrund des Vergleichs gezahlte Betrag in Höhe von 125.000 Euro sei beim Kläger im Fall einer späteren Auflösung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 21161
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