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Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.08.2012
- 2 K 3644/10 E -
Stückzinsen aus Altanleihen sind steuerpflichtig
Stückzinsen sind seit Einführung der Abgeltungssteuer als Teil des Veräußerungserlöses anzusehen
Auch Stückzinsen aus so genannten Altanleihen, d.h. aus vor dem 1. Januar 2009 erworbenen festverzinslichen Wertpapieren, sind zu versteuern. Dies entschied das Finanzgericht Münster. Mit Blick auf eine erhebliche Zahl gleichgelagerter Einspruchsverfahren, die wegen des gerichtlichen "Musterverfahrens" bislang ruhen, kommt der Entscheidung eine weitreichende Breitenwirkung zu.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin im Januar 2008 festverzinsliche Wertpapiere erworben. Sie verkaufte die Papiere im Februar 2009 und erhielt hierfür - neben dem Kurswert - auch so genannte
Vereinnahmte Stückzinsen aus angeschafften Anleihen unterliegen nach Auffassung der Klägerin nicht der Besteuerung
Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 waren
Anhaltspunkte für Ausnahme ursprünglich steuerpflichtiger Stückzinsen von Besteuerung nicht erkennbar
Diese Auffassung teilt das Finanzgericht Münster nicht. Aus dem Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelung des § 52 a Abs. 10 Satz 7 EStG folge, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2012
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 14369
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