Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.03.2011
- 4 K 3477/09 E -
FG Münster: Volle Berücksichtigung ausländischer Veräußerungsverluste beim Progressionsvorbehalt
Keine Anwendung der Fünftel-Methode bei negativen Einkünften durch Betriebsveräußerung
Veräußert ein Unternehmer einen ausländischen Betrieb mit Verlust, so ist dieser Verlust im Inland in voller Höhe – und nicht etwa nur zu einem Fünftel – bei der Ermittlung des Einkommensteuersatzes in Abzug zu bringen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten die in Deutschland lebenden Kläger eine ärztliche Gemeinschaftspraxis in der Schweiz eröffnet, diese aber bereits kurze Zeit später mit Verlust wieder verkauft. Das Finanzamt erkannte den Verlust bei der Festsetzung der Einkommensteuer im Rahmen der Berechnung des Steuersatzes (so genannter Progressionsvorbehalt) zwar dem Grunde nach steuermindernd an, allerdings unter Hinweis auf § 32 b EStG nur zu einem Fünftel.
FG: Unternehmer hat Anspruch auf vollständige Anerkennung des Veräußerungsverlustes
Das Finanzgericht Münster folgte jedoch den Klägern, die eine vollständige Anerkennung des Veräußerungsverlustes begehrten. Das Einkommensteuergesetz – so das Gericht – sehe in § 32 b Abs. 2 Nr. 2 einen beschränkten Ansatz in Höhe eines Fünftels lediglich für im
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11567
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11567
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.