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Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.01.2021
- 5 K 436/20 AO -
Elektronische Übermittlung einer E-Bilanz kann unzumutbar sein
Keine Pflicht zur Elektronische Übermittlung einer E-Bilanz bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Die Erstellung und die Übermittlung einer Bilanz in elektronischer Form sind für Kleinstbetriebe wirtschaftlich unzumutbar, wenn hierdurch ein erheblicher finanzieller Aufwand verursacht wird. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Die Klägerin ist eine GmbH, die Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen erbringt. Einen Steuerberater nimmt sie für die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten nicht in Anspruch. Für das Jahr 2015 übermittelte die Klägerin ihre
Elektronische Übermittlung mit erheblichen Mehraufwand verbunden
Zur Begründung führte sie aus, dass die von ihr für die laufende Buchführung angeschaffte Buchhaltungssoftware nicht mit den Vorgaben der Finanzverwaltung für die elektronische Erstellung und Übermittlung einer
FG: E-Bilanz-Übermittlung für Kläger wirtschaftlich unzumutbar
Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster hat die Klägerin einen Anspruch darauf, dass das Finanzamt auf eine
Härtefallregelung großzügig auszulegen
Die Schaffung der technischen Möglichkeiten wäre für die Klägerin nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich. Dies gelte sowohl für die Beauftragung eines Steuerberaters als auch für die Anschaffung eines neuen Buchführungsprogramms zuzüglich des eigenen Zeitaufwands des Geschäftsführers. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Klägerin angesichts ihrer Umsatz- und Gewinnzahlen als Kleinstbetrieb anzusehen sei, der vom Gesetzgeber mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29987
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