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Finanzgericht Münster, Beschluss vom 03.05.2022
- 8 V 246/22 GrE -
Befreiungsvorschrift des § 6 a GrEStG findet auf die Ausgliederung eines Einzelunternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft Anwendung
Voraussetzungen für Steuervergünstigung erfüllt
Bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft findet die Begünstigungsvorschrift des § 6 a GrEStG Anwendung. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung entschieden. Das FG Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Antragstellerin war eine GmbH, die im Zuge einer
FG zweifelt an Rechtmäßigkeit des Grunderwerbsteuerbescheids
Der gerichtliche Aussetzungsantrag hatte Erfolg. Es bestünden, so das FG, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheids. Die mit der
Auch Einzelunternehmen von § 6 a GrEStG erfasst
Dies gelte auch dann, wenn, wie im Streitfall, ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2022
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31825
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