Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2019
- 5 K 1182/19 -
Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld ist auch bei Überweisung auf Konto eines Dritten von Leistungsempfänger an Familienkasse zurückzuzahlen
Als Empfänger der Leistung ist unabhängig von Auszahlungskonto der Antragsteller anzusehen
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Vater zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde zugunsten des Klägers für seinen Sohn
Dagegen legte der Kläger Einspruch ein und machte geltend, dass das
Klage vor dem FG erfolglos
Einspruch und Klage blieben jedoch erfolglos. Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hielt den Einwand des Klägers für irrelevant. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2019
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27564
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27564
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.