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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.11.2009
- 5 K 2456/08 -
Kindergeldbezug: Beschäftigung in bundesweit tätigem politischen Studentenverband zählt nicht zur Berufsausbildung eines Juristen
Vorstandstätigkeit stellt keine Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts dar
Die Tätigkeit im Bundesvorstand eines Studentenverbandes, die einer politischen Partei nahe steht, kann nicht zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gezählt werden kann. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Im Streitfall hatte der Sohn (S) des Klägers ab dem Wintersemester 2005/2006 an einer Universität ein Studium der Rechtswissenschaften begonnen. Vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2008 war er beurlaubt, während dieser Zeit war er gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung als Mitglied im Bundesvorstand (Schatzmeister) des Studentenverbandes beschäftigt.
Familienkasse: Tätigkeit als Vorstandsmitglied zählt nicht zur Berufsausbildung
Mit Bescheid der Familienkasse vom 31. Januar 2008 wurde die Kindergeldfestsetzung für S aufgehoben und das von April 2007 bis Februar 2008 ausgezahlte
Kläger hält Tätigkeit als Vorstand und Schatzmeister vergleichbar mit Praktikum
Mit seiner Klage trug der Kläger u.a. vor, die Tätigkeit des S als Vorstand und Schatzmeister sei – vergleichbar einem
Arbeit als Schatzmeister kann nicht als Praktikum angesehen werden
Die Klage hatte allerdings keinen Erfolg. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes befinde sich in Berufsausbildung, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht habe, sich aber ernstlich darauf vorbereite. Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienten alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handele, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet seien. Nach Überzeugung des Gerichts handele es sich bei der Vorstandstätigkeit nicht um ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2009
Quelle: ra-online, FG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 8962
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