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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2022
- 6 K 1577/22 -
FG Rheinland-Pfalz rügt Agentur für Arbeit Kaiserslautern wegen "Missachtung des Gerichts"
Agentur für Arbeit ist gegenüber dem Gericht zur Auskunft verpflichtet
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat der Klage einer Frau aus Pirmasens wegen Kindergeld stattgegeben, weil die (auch für Pirmasens) zuständige Agentur für Arbeit Kaiserslautern auf zwei gerichtliche Anfragen nicht reagiert und das Gericht deshalb keine Zweifel hatte, dass das Kind der Klägerin - wie von ihr vorgetragen - im streitigen Zeitraum dort als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war.
Im März 2022 erließ die zur Bundesagentur für Arbeit gehörende beklagte
Agentur für Arbeit reagierte auf gerichtliche Schreiben nicht
Das Gericht wandte sich daraufhin mit Schreiben vom 8. September 2022 an die
Nicht reagieren auf gerichtliche Schreiben stellt grobe Missachtung des Gerichts dar
Daher gab das FG der Klage der Klägerin statt und führte zur Begründung aus, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2022
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 32428
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