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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 25.07.2018
- C-84/17 P; C-85/17 P; C-95/17 P -
EuGH zu "Kit Kat 4 Fingers" als Unionsmarke
Rechtsmittel von Nestlé, EUIPO und Mondelez zurückgewiesen
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts "Kit Kat 4 Finger" als Unionsmarke aufrechterhalten werden kann. Dies hat der Europäische Gerichtshof bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall meldete das Unternehmen Nestlé beim EUIPO das nachstehende dreidimensionale Zeichen, das dem von ihr vermarkteten
EUIPO weist Nichtigkeitsklage der Cadbury Schweppes zurück
Im Jahr 2007 beantragte Cadbury Schweppes, nunmehr Mondelez UK Holdings & Services, beim EUIPO die Nichtigerklärung der
Entscheidung der EUIPO aufgehoben
Mit Urteil vom 15. Dezember 2016 (T-112/13) hob das Gericht die Entscheidung des EUIPO auf. Es stellte fest, dass das EUIPO einen Fehler begangen habe, als es den Schluss gezogen habe, dass die streitige
Prüfung durch EUIPO nicht rechtsgültig abgeschlossen
Obgleich festgestellt wurde, dass die angefochtene
Nestlé, Monelez und EUIPO legen Rechtsmittel ein
Nestlé, Mondelez und das EUIPO haben beim Gerichtshof gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel eingelegt. Mondelez beanstandet die Feststellung des Gerichts, wonach die streitige
Rechtsmittel von Mondelez unzulässig
In seinem Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass das von Mondelez eingelegte Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen ist, da es nicht die Aufhebung der Entscheidungsformel des angefochtenen Urteils, sondern nur die Änderung bestimmter Urteilsgründe bezweckt.
EuGH zur Eintragung einer Marke ohne originäre Unterscheidungskraft
Anschließend prüft der Gerichtshof die Rechtsmittel von Nestlé und vom EUIPO: Der Gerichtshof verweist auf seine Rechtsprechung, nach der ein Zeichen ohne originäre
Unterscheidung der zu beweisenden Tatsachen
Insoweit ist zwischen den zu beweisenden Tatsachen, nämlich dem Erwerb von
Zusammenfassung von mehreren Mitgliedstaaten im gleichen Vertriebsnetz
Es kann insbesondere sein, dass die Wirtschaftsbeteiligten im Hinblick auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen mehrere Mitgliedstaaten im gleichen Vertriebsnetz zusammengefasst und diese Mitgliedstaaten besonders aus der Sicht ihrer Marketingstrategien behandelt haben, als ob sie einen einzigen und einheitlichen nationalen Markt darstellen würden. In einem solchen Fall können die Beweise für die Benutzung eines Zeichens auf einem solchen grenzüberschreitenden Markt für alle betreffenden Mitgliedstaaten aussagekräftig sein. Es ist zwar nicht erforderlich, dass für die
Entscheidung der EUIPO zu Recht aufgehoben
Der Gerichtshof bestätigt somit das Urteil des Gerichts, mit dem es entschieden hat, dass die Verkehrsdurchsetzung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2018
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ ra-online
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Dokument-Nr. 26227
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