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Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05.10.2016
- 2 Bs 110/16 -
Folgeunterkunft: Einstweiliger Rechtsschutz abgelehnt
Keine Pflicht Bebauungsplan zu erlassen
Die Beschwerde von zwei Anwohnern gegen den Beschluss, mit welchem die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Errichtung und den Betrieb einer Folgeunterkunft am Mittleren Landweg im Bezirk Bergedorf abgelehnt wurde. wurde zurückgewiesen. Die Baugenehmigung kann vollzogen werden. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall ist auf dem Vorhabengrundstück im Bezirk Bergedorf die Errichtung einer
Formeller Fehler bei Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ergebnisrelevant
Das Gericht hat im Wesentlichen ausgeführt, dass die Antragsteller durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2016
Quelle: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht/ ra-online
- Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 10.06.2016
[Aktenzeichen: 9 E 1791/16]
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Dokument-Nr. 23249
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