Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2017
- 2 A 890/16 -
Bürger hat gegen Gemeinde keinen Anspruch auf Kostenerstattung wegen privat veranlasster Kastration freilebender Katzen
Keine Pflicht der Gemeinde zur Kastration freilebender Katzen
Veranlasst ein Bürger privat die Kastration freilebender Katzen, so steht ihm gegen die Gemeinde kein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Denn für die Gemeinde besteht keine Pflicht zur Kastration freilebender Katzen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 fing eine Frau fünf
Kein Anspruch auf Kostenerstattung
Der Verwaltungsgerichtshof Hessen bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Erstattung der Kastrationskosten zu. Ein solcher ergebe sich insbesondere nicht aus öffentlich-rechtlicher
Keine Pflicht der Gemeinde zur Kastration freilebender Katzen
Zwar sei die
Kein Aufzwingen einer Kastrationspflicht durch Bürger
Es obliege nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs der Entscheidung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Hessen, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 964 NJW 2018, 964
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26602
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26602
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.