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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 03.02.2009
- 3 A 1207/08 -
Keine Baugenehmigung für atomares Zwischenlager in Hanau
Veränderungssperre steht Baugenehmigung entgegen
Die Stadt Hanau wurde vom Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, kein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle genehmigen zu müssen. Das Zwischenlager sollte für wenig und mäßig kontaminierte Abfälle wie Maschinenteile, Werkzeuge und Arbeitskleidung gebaut werden. Hanau verweigerte die Baugenehmigung und nannte als Grund dafür Planungsmängel und eigene Vorbereitungen für einen Technologiepark. Die Stadt hatte im Vorfeld den Bebauungsplan geändert und eine Veränderungssperre erlassen. Die Richter urteilten, dass die Stadt Hanau mit dem Verbot den Rahmen ihrer planerischen Gestaltungshoheit nicht überschritten habe.
Der Hessische Veraltungsgerichtshof hat die Klage der Firma NCS Nuklear Cargo & Service GmbH auf Erteilung einer
Sachverhalt
Die Klägerin ist ein weltweit tätiges Logistikunternehmen, das auf den Transport radioaktiver Stoffe spezialisiert ist. Sie ist Eigentümerin eines Grundstücks in Hanau-Wolfgang, das zuvor der Firma NUKEM GmbH gehörte. Das Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 1102 der Stadt Hanau, der das teilweise bebaute Gebiet als Industriegebiet ausweist. Am 27. April 2006 stellte die Klägerin einen Bauantrag für den Umbau und die Umnutzung eines Gebäudes auf ihrem Grundstück als Zwischenlager für radioaktive
VG Frankfurt verpflichtete die Stadt zur Erteilung der Baugenehmigung
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gab der Klage statt und verpflichtete die Stadt Hanau, der Klägerin die beantragte
VGH Hessen: Veränderungssperre steht Baugenehmigung entgegen
Nach Ansicht des Berufungsgerichts steht der Erteilung einer
Stadt will Plangebiet neu gliedern
Die Stadt habe in der Begründung zu der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/09 des VGH Hessen vom 03.02.2009
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Dokument-Nr. 7387
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