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Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 10.05.2019
- 10 Sa 275/18 SK -
Restauratoren mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium sind Freiberufler
Keine Anwendung der Tarifverträge für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, wenn die Tätigkeiten durch eine wissenschaftlich-kunsthistorische Herangehens- und Arbeitsweise geprägt sind
Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Unterschiede es bei der Tätigkeit von Stein-Restauratoren(innen) geben kann, die an historischen Bauwerken und Objekten arbeiten.
Diese Frage kann für selbständige Restauratoren von erheblicher Bedeutung sein. Denn Handwerksbetriebe des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks müssen nach einem allgemeinverbindlichen d.h. für alle geltenden
Restaurator mit Fachhochschulstudium wehrt sich gegen Beitragspflicht
Der beklagte
Tarifverträge greifen nicht bei wissenschaftlich-kunsthistorischer Herangehensweise
Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied, dass ein
Revision zugelassen
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2019
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online (pm/ab)
- Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil vom 15.11.2017
[Aktenzeichen: 7 Ca 608/16]
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Dokument-Nr. 27482
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