wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 16.10.2023
16 Sa 1733/22 -

Ex-Geschäftsführer der AWO zu Schadensersatz verurteilt

Schadens­ersatz­zahlung wegen satzungswidrige Spenden und unrechtmäßige Honorare

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat der Berufung des Kreisverbandes Frankfurt am Main der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stattgegeben und den früheren Geschäftsführer Jürgen Richter und dessen Ehefrau Hannelore Richter, die Geschäftsführerin des AWO Kreisverbandes Wiesbaden war, zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Nach der Entscheidung muss Herr Richter insgesamt 1.548.504,40 EUR nebst Zinsen zahlen. Darüber hinaus wurden er und Frau Richter als Gesamtschuldner zur Zahlung weiterer 220.980,00 EUR nebst Zinsen an den AWO Kreisverband Frankfurt verurteilt. Ihre durch das Berufungsgericht sämtlich als begründet erachteten Forderungen hat die AWO auf unterschiedliche Sachverhalte gestützt:

Pflichten als Geschäftsführer verletzt

In Höhe von insgesamt 935.500,00 EUR hatte Herr Richter im Zeitraum Dezember 2014 bis Mai 2019 als Spenden bzw. Zuwendungen bezeichnete Mittelzuflüsse des AWO Kreisverbandes Frankfurt zugunsten des AWO Kreisverbandes Wiesbaden freigegeben. Nach dem Vortrag der AWO Frankfurt habe Herr Richter mit den zu Unrecht erfolgten Zahlungen die zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks nötigen Mittel entzogen und damit seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt. Im Zeitraum 2014 bis 2017 erhielt Frau Richter auf Veranlassung durch Herrn Richter Honorarzahlungen von insgesamt 220.980,00 EUR. Auch diese Zahlungen seien, ohne Gegenleistungen und damit ohne Rechtsgrund erfolgt. Darüber hinaus habe der Ex-AWO-Chef durch eine selbst genehmigte, überhöhte Ausstattung seines Geschäftsführerpostens so zweckentfremdend gewirtschaftet, dass dem Verband die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und der AWO in der Folge ein großer Steuerschaden entstanden sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2023
Quelle: Landesarbeitsgericht Hessen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33383 Dokument-Nr. 33383

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33383

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?