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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2018
- 9 Sa 1399/16 -
Rahmenvereinbarung zwischen Schiedsrichter und DFB für eine Spielzeit stellen keinen Arbeitsvertrag dar
Befristungsregeln für Arbeitsvertrag auf Rahmenvereinbarung nicht anwendbar
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Vereinbarung zwischen einem Schiedsrichter und dem DFB e. V. über Einsätze für eine Spielzeit keinen Arbeitsvertrag darstellen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Kläger hält Befristung des Vertrags für unzulässig
Dr. Dittrich hatte zunächst erfolglos vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main geklagt, um weiter bei Spielen pfeifen zu können, die nur durch
Geschlossene Vertrag ist nur Rahmenvereinbarung
Das Hessische Landesarbeitsgericht urteilte, dass der für eine Spielzeit geschlossene Vertrag kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2018
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.09.2016
[Aktenzeichen: 6 Ca 1686/16]
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Dokument-Nr. 25673
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