wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.09.2006
 L 1 KR 1202/03 -

Land Hessen muss Asthmabehandlung am Toten Meer bezahlen

Das Landesversorgungsamt muss einem Schwerbehinderten, dessen Asthma bronchiale auf eine Schädigung bei der Bundeswehr zurückgeht, eine Kur am Toten Meer bezahlen, wenn im Inland keine erfolgversprechenden Therapien möglich sind. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

In dem Rechtsstreit hatte der Kläger zunächst seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten einer Badekur am Toten Meer verklagt, die er im Januar 2000 auf eigene Kosten durchgeführt hatte. Die Darmstädter Richter luden das Land Hessen zur Verhandlung bei und verurteilten es als zuständigen Versorgungsträger zur Übernahme der Kosten.

Das Landesversorgungsamt hatte sich gegen eine Kostenübernahme für die Badekur am Toten Meer gewehrt, weil es die Möglichkeit sah, dass der Kläger in einer anerkannten Asthmaklinik im Inland behandelt werden könne. Die Darmstädter Richter sahen es aufgrund verschiedener medizinischer Gutachten jedoch als erwiesen an, dass der Kläger einer erheblichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes nur in trockenem Klima mit gleichmäßiger Luftfeuchtigkeit entgegenwirken konnte. Eine Kur in Deutschland, etwa an der Nordsee, hätte seinerzeit aus diesem Grund keinerlei positive Wirkung gehabt. Seien aber inländische Therapiemöglichkeiten nicht gegeben, so könne eine Alternative nicht deshalb als unzweckmäßig oder unwirtschaftlich verworfen werden, weil sie nur im Ausland existiere.

In diesem besonderen Einzelfall müsse daher der Versorgungsträger auch eine Kur im Ausland finanzieren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 50/06 des LSG Hessen vom 16.10.2006

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3192 Dokument-Nr. 3192

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3192

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?