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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 04.12.2008
- 1 KR 219/06 -
Gesetzliche Krankenversicherung. Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung
Auch wenn die Erhöhung zum Beginn der Mitgliedschaft erfolgt
Ein gesetzlich Krankenversicherter hat auch dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitragssatz mit Beginn seiner Mitgliedschaft erhöht wird. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Die 55-jährige Klägerin aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wechselte zum 1. April 2004 die gesetzliche
Landessozialgericht: Beitragssatzerhöhung berechtigt zur Sonderkündigung
Die Darmstädter Richter entschieden, die Klägerin habe rechtswirksam von ihrem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/09 des LSG Hessen vom 11.02.2009
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Dokument-Nr. 7427
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