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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.04.2020
- L 1 BA 27/18 -
Tätigkeit als Detektiv in Detektei unterliegt ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Betriebsprüfung ergibt Nachzahlung in Höhe von 65.000 €
Personen, die als Detektive von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen, sind bei dieser Firma abhängig beschäftigt. Die Tätigkeit ist sozialversicherungspflichtig. Dies hat das Hessischen Landessozialgerichts entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Kein eigenes Unternehmerrisiko vom Detektiv zu tragen
Die Richter beider Instanzen gaben der Rentenversicherung Recht. Die Detektive seien in den Betrieb der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2020
Quelle: Landessozialgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28725
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