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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.11.2009
- L 1 KR 128/08 -
Hessisches LSG: Auch „versteckter“ Lohn ist sozialversicherungspflichtig
Zuschuss für doppelte Haushaltsführung ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird
Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung anstelle von Gehalt verringert nicht den Beitrag zur Sozialversicherung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein
Zuschuss nur bei Zahlung des vollen Gehalts sozialversicherungsfrei
Das Hessische Landessozialgericht entschied nun, dass er nun Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss. Der Zuschuss für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2010
Quelle: ra-online, Hessisches LSG
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Dokument-Nr. 9050
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