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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.07.2009
- L 1 KR 129/07 -
Keine Befreiung von Versicherungspflicht durch Gründung einer AG
Vorstandsmitglieder von Vor-AG nicht von Versicherungspflicht ausgenommen
Wer eine Aktiengesellschaft nur zur Umgehung der Rentenversicherungspflicht gründet, kann nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass er von der Beitragspflicht befreit wird. Dies hat das Sozialgericht Darmstadt entschieden.
Vorstandsmitglieder einer
Im konkreten Fall gründete ein abhängig Beschäftigter aus dem Landkreis Gießen am 6. November 2003 eine
Vertrauensschutz nur bei Eintragung im Handelsregister
Die Richter beider Instanzen verneinten ebenfalls die Versicherungsfreiheit. Auch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 19/09 des Hessischen LSG vom 22.07.2009
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Dokument-Nr. 8192
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