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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.10.2021
- L 1 KR 65/20 -
Querschnittsgelähmter Versicherter hat Anspruch auf Handbike
Gewährung des Hilfsmittels ermöglicht Bewegungsmöglichkeit ohne fremde Hilfe
Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall eines querschnittsgelähmten Versicherten ein Handbike gehören. Dies entschied in einem das Hessischen Landessozialgericht.
Ein 1958 geborener Versicherter aus dem Wetteraukreis ist infolge eines mit 20 Jahren erlittenen Unfalls
Krankenkasse lehnte Versorgung mit gewünschten Handbike ab
Um einen
LSG: Behinderungsausgleich mittels Hilfsmittel nicht auf Basisausgleich beschränkt
Die Richter beider Instanzen bejahten einen Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit der begehrten elektrischen Rollstuhlzughilfe. Versicherte hätten Anspruch auf
Handbike ermöglicht Bewegung ohne fremde Hilfe
Der Versicherte sei nicht im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot auf den von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2021
Quelle: Hessisches Landessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30931
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