Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.10.2009
- L 3 U 103/07 -
Kein Anspruch auf Übergangsleitung bei Schwerhörigkeit, wenn Erkrankung durch Gehörschutz vermieden werden kann
Berufsgenossenschaft muss lärmgeschädigtem Elektromonteur keine Übergangsleistung wegen Arbeitsaufgabe zahlen
Wird eine berufliche Tätigkeit eingestellt, weil die Gefahr der Verschlimmerung einer Berufskrankheit anders nicht beseitigt werden kann, ist der wirtschaftliche Nachteil durch Übergangsleistungen auszugleichen. Kann durch geeigneten Gehörschutz die Verschlimmerung einer Lärmschwerhörigkeit vermieden werden, ist die Berufsgenossenschaft insoweit nicht leistungspflichtig. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein Elektromonteur aus Offenbach war während seiner Arbeit lärmgefährdet. Erst nach der Aufgabe seiner Berufstätigkeit im Jahre 1996 erfuhr die zuständige
Individuell angepasster Gehörschutz ermöglicht Sprachverständlichkeit im Lärmbereich
Die Richter beider Instanzen widersprachen dem Kläger. Bereits 1995 habe es Gehörschutz gegeben, der Sprachverständlichkeiten trotz Schallschutz ermögliche. Eine individuell angepasste Otoplastik bewirke im Gegensatz zu Konfektionsgehörschützer eine große Dämmung in den niedrigen Frequenzen. Hierdurch könne sogar eine Verbesserung der Sprachverständlichkeit herbeigeführt werden. Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2009
Quelle: ra-online, Hessisches LSG
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8966
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8966
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.