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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011
- L 3 U 93/07 -
Hessisches LSG: Höhere Verletztenrente für Hepatitis-Infizierten
Bluttransfusionen nach Arbeitsunfall im Jahre 1962 ursächlich für Erkrankung
Ein Patient, der aufgrund eines Unfalls eine Bluttransfusion erhält und dabei mit Hepatitis C infiziert wird, hat Anspruch auf eine höhere Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft.
Im zugrunde liegenden Fall erlitt ein Bauarbeiter im Jahre 1962 einen schweren Arbeitsunfall. Der erhebliche Blutverlust machte mehrere Bluttransfusionen erforderlich. Anfang der 80er Jahre wurden deutlich erhöhte Leberwerte und im Jahre 2003 schließlich eine chronische Hepatitis-C-Infektion festgestellt. Die
Sozialgericht verurteilt Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer höheren Verletztenrente
Das Sozialgericht Gießen verurteilte die
Berufsgenossenschaft akzeptiert Ursächlichkeit erst im Berufungsverfahren
Die vom Landessozialgericht eingeholten Sachverstätigengutachten bestätigten jedoch eine hinreichend wahrscheinliche Ursächlichkeit. Bis zur Einführung der generellen Untersuchung von Blutspenden Mitte der 90er Jahre seien Bluttransfusionen die weitaus häufigste Ursache für eine Hepatitis-C-Erkrankung gewesen. Andere Ursachen für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2011
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- Sozialgericht Gießen, Urteil vom 19.01.2007
[Aktenzeichen: S 1 U 193/05]
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Dokument-Nr. 11508
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