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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18.11.2009
- L 7 AS 326/09 B ER -
Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Darlehen zum Kauf einer Solaranlage für Stromversorgung im Bauwagen
Leben in selbstgenutztem Wohneigentum
Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Erstattung angemessener Unterkunftskosten. Bei selbstgenutztem Wohneigentum umfasst dies Aufwendungen, die zu dessen Erhalt geeignet und erforderlich sind. Hierzu gehöre auch die Anschaffung einer Solaranlage, soweit eine anderweitige Stromversorgung nicht gewährleistet sei. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller lebt in einem ca. 10 qm großen eigenen
Hartz IV-Empfänger begehrt Solaranlage für seinen Bauwagen
Im Oktober 2007 beantragte der 43-jährige Hartz IV-Empfänger die Reparatur bzw. den Ersatz der defekten
Funktionierende Stromversorgung ist Grundbedürfnis des Lebens und Wohnens
Funktionierende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2009
Quelle: ra-online, Hessisches Landessozialgericht
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Dokument-Nr. 8781
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