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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.11.2012
- L 7 AS 409/11 -
Hartz-IV-Empfänger erhalten maximal 300 Euro für inländische Klassenfahrt
Hessisches Landesschulrecht sieht Obergrenze für Inlands- und Auslandfahrten vor
Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht vom Hartz-IV-Regelsatz umfasst. Sieht das Landesschulrecht eine finanzielle Obergrenze für Klassenfahrten vor, muss der Hartz-IV-Leistungsträger darüber hinausgehende Kosten nicht übernehmen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
In dem vorzuliegenden Fall bezieht eine
Jobcenter lehnt Kostenübernahme wegen Überschreitung ab
Das
Erlass des Kultusministeriums gibt Hessen Kostenobergrenze für Klassenfahrten vor
Die Darmstädter Richter verurteilten das
Überschreiten der Kostenobergrenze lässt Erstattungsanspruch nicht komplett entfallen
Entgegen der Auffassung des Jobcenters entfalle bei Überschreiten dieser Grenze allerdings nicht der komplette Anspruch auf
Hinweise zur Rechtslage
§ 28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).
(2) Bei Schülerinnen und Schülern werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für
1. Schulausflüge und
2. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. ein. (…)
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2012
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- Kinder von Hartz IV Empfängern erhalten die vollen Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
(Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2008
[Aktenzeichen: B 14 AS 36/07 R]) - Hartz IV: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Schüleraustausch
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2010
[Aktenzeichen: L 13 AS 678/10]) - SG Berlin: Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen
(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 14.04.2010
[Aktenzeichen: S 39 AS 9775/10 ER])
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Dokument-Nr. 14538
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