wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.07.2006
L 8 KR 109/06 ER -

ALG II: Bezug gilt immer als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse

Rechtmäßigkeit des Bezuges ist unerheblich

Krankenkassen dürfen nicht eigenständig prüfen, ob Arbeitslosengeld zu Recht oder zu Unrecht gezahlt wird. Die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezuges gilt in jedem Fall als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse. Nach Ende des AlG II-Bezuges haben Leistungsempfänger das Recht, sich freiwillig weiter zu versichern. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im Fall einer Wiesbadenerin hatte die Stadt 13 Monate lang Arbeitslosengeld II bewilligt. Die Zahlungen wurden eingestellt, weil die Empfängerin als erwerbsunfähig angesehen wurde. Die Barmer Ersatzkasse, bei der sie krankenversichert war, verweigerte ihr die freiwillige Mitgliedschaft, weil sie die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezuges nicht als Vorversicherungszeit anerkennen wollte. Zwar seien in dieser Zeit die gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungs-Beiträge gezahlt worden, da der Bezug selbst aber unrechtmäßig erfolgt sei, habe die Versicherte keinen Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft in der Barmer.

Die Darmstädter Richter gaben der Wiesbadenerin recht. Für sie habe wegen der Zahlung von AlG II 13 Monate lang Versicherungspflicht bestanden. Insofern sei im vorliegenden Fall die Vorversicherungszeit erfüllt und die beantragte freiwillige Versicherung dürfe nicht abgelehnt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 36/06 des LSG Hessen vom 19.07.2006

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht | Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2731 Dokument-Nr. 2731

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2731

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?