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Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.04.2008
- 10 U 211/06 -
Behauptungen zur Stasi-Mitarbeit der Schauspielerin Jenny Gröllmann sind unzulässig
Gericht zweifelt an bewusster IM-Tätigkeit der Schauspielerin
Das Kammergericht Berlin hat die Berufung eines Nachrichtenmagazins (hier: Focus) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zurückgewiesen. Dem Magazin war vom Landgericht untersagt worden, über die verstorbene Schauspielerin Jenny Gröllmann Aussagen zu treffen, die den Eindruck erwecken, diese habe als ‚In-offizielle Mitarbeiterin' des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) gearbeitet. Dieser Eindruck ergab sich aus einem mit dem Schauspieler Ulrich Mühe im April 2006 geführten Interview.
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Inhalt der im Interview gestellten Fragen nicht um die (zulässige) Äußerung eines Verdachts. Vielmehr enthielten die Fragen in ihrem Kern die Tatsachenbehauptung, Jenny Gröllmann habe wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR zusammengearbeitet. Sie habe sich mit Personen getroffen, die ihr als "Führungsoffiziere" bekannt gewesen seien und habe an Treffen teilgenommen, die in Wohnungen stattgefunden hätten, die ihr als "konspirativ" bekannt gewesen seien. Für die behaupteten Tatsachen habe das Magazin keine ausreichenden Beweise vorgelegt. Nach Ansicht des Senats genügt allein die Existenz einer Akte des MfS nicht. Die Akte enthalte keine Verpflichtungserklärung. Im Übrigen bestünden Unstimmigkeiten zwischen angeblichen Treffen mit dem Führungsoffizier und Bühnenauftritten der Schauspielerin, die Zweifel an einer bewussten Zusammenarbeit mit dem MfS ließen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 17/08 des KG vom 18.04.2008
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Dokument-Nr. 5933
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