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Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.02.2021
- 25 U 160/19 -
Anscheinsbeweis bei Unfall wegen Fahrstreifenwechsels setzt nicht Vollendung des Fahrstreifenwechsels voraus
Sorgfaltsanforderungen beim Fahrstreifenwechsel beginnt mit Verlassen des Fahrstreifens
Der sich aus einem Verkehrsunfall bei einem Fahrstreifenwechsel ergebende Anscheinsbeweis setzt nicht voraus, dass der Fahrstreifenwechsel vollendet ist. Die Sorgfaltsanforderungen bei einem Fahrstreifenwechsel gemäß § 7 Abs. 5 StVO gelten bereits ab Verlassen des - gegebenenfalls auch nicht markierten - Fahrstreifens. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrzeugführer erhob im Jahr 2018 vor dem Landgericht Berlin Klage auf Zahlung von Schadensersatz gegen einen anderen Fahrzeugführer und dessen Haftpflichtversicherung. Hintergrund dessen war ein
Unfall bei Fahrstreifenwechsel spricht für Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen
Das Kammergericht Berlin entschied, dass dem Beklagten die alleinige Haftung für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2021
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2019
[Aktenzeichen: 42 O 305/18]
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Dokument-Nr. 30072
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