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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 31.01.2018
- 26 W 57/16 -
Kein Alleinerbe trotz Benennung als "Haupterbe" in Testament
Testament wendet weiteren als "Erben" bezeichneten Personen Vermögen in Quoten zu
Wird eine Person in einem Testament als "Haupterbe" bezeichnet, jedoch zugleich weiteren ebenfalls als "Erben" bezeichneten Personen das Vermögen in Quoten zugewiesen, so ist sie nicht Alleinerbe. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte im August 2016 ein als im
Keine Alleinerbenstellung des "Haupterben"
Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten des Beschwerdeführers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der als "Haupterbe" bezeichnete Antragsteller sei nicht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Beschluss vom 06.09.2016
[Aktenzeichen: 62 VI 796/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 199 NJW-Spezial 2018, 199
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Dokument-Nr. 26891
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