Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.08.1999
- 3 WF 6284/99 -
Einstellung von Unterhaltszahlungen sowie Rückkehr ins Heimatland rechtfertigen keine sofortige Scheidung
Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres zumutbar
Teilt der Ehemann seiner Ehefrau mit, dass er zukünftig nicht mehr Unterhalt zahlen wird und in sein Heimatland zurückkehren will, berechtigt dies nicht zur sofortigen Scheidung. Vielmehr ist eine Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehemann erklärte seiner Frau keinen Grund mehr dafür zu sehen, für sie Unterhalt zu zahlen und fortan in seinem Heimatland Türkei leben zu wollen. Die Ehefrau beantragte daraufhin die sofortige Scheidung. Sie hielt eine Fortsetzung der Ehe für unzumutbar.
Einstellung von Unterhaltszahlungen und Rückkehr ins Heimatland begründet kein Recht zur sofortigen Scheidung
Das Kammergericht entschied gegen die Ehefrau. Die Fortsetzung der Ehe sei für die Ehefrau nicht aus Gründen, die in der Person des Ehemanns lagen, unzumutbar gewesen (§ 1565 Abs. 2 BGB). Denn allein die
Verhinderung leichtfertiger und voreiliger Scheidungen
Es sei zu beachten gewesen, so das Kammgericht weiter, dass die Regelung des § 1565 Abs. 2 BGB unter anderem bezweckt, leichtfertigen und voreiligen Scheidungen vorzubeugen und den Ehegatten Zeit zu geben, ihr Verhalten zu überdenken. Davon ausgehend wertete das Gericht das Verhalten des Ehemanns als nicht so schwerwiegend, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgeschlossen ist, sollte der Ehemann zurückkehren und seinen Unterhaltspflichten nachkommen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2015
Quelle: Kammergericht, ra-online (zt/FamRZ 2000, 288/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2000, Seite: 288 FamRZ 2000, 288
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21319
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21319
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.