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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.07.2014
- 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14 -
Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit rechtfertigt grundsätzlich einmonatiges Fahrverbot eines angestellten Taxifahrers
Absehen von Regelfahrverbot nur in besonderen Ausnahmefällen
Überschreitet ein angestellter Taxifahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich, so rechtfertigt dies grundsätzlich selbst dann ein einmonatiges Fahrverbot, wenn der Arbeitgeber angibt, den Taxifahrer in der Zeit nicht beschäftigen zu können. Denn vom Regelfahrverbot kann nur in besonderen Ausnahmefällen angesehen werden. Wer leichtfertig den Verlust der Fahrerlaubnis riskiert, kann sich regelmäßig nicht auf berufliche Konsequenzen des Fahrverbots berufen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein angestellter
Unzureichende Begründung des Absehens vom Fahrverbot
Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten der Amtsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Das Absehen von einem Regelfahrverbot bedürfe einer eingehenden Begründung. Die vom Betroffenen vorgetragenen Tatsachen müssen umfassend und kritisch geprüft werden. Die Prüfung müsse ergeben, dass die Tatumstände erheblich zu Gunsten des Betroffenen vom Regelfall abweichen, dass es sich um einen ganz besonderen Ausnahmefall handelt oder dass die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine ganz außergewöhnliche Härte darstellt. Diesen Anforderungen sei die Entscheidung des Amtsgerichts nicht gerecht geworden.
Fehlende kritische Auseinandersetzung mit Angaben des Betroffenen
Das Amtsgericht habe sich nicht kritisch mit den Angaben des Taxifahrers auseinandergesetzt, so das Kammergericht. Es sei notwendig gewesen zu prüfen, über wie viele Taxis der Arbeitgeber verfügt und wie viele Angestellte er beschäftigt. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitgeber dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2017
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil vom 02.04.2014
[Aktenzeichen: (344 OWi) 2022 Js OWi 8810/13]
- Absehen eines dreimonatigen Fahrverbots bei sonst drohender Kündigung durch Arbeitgeber
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.10.2013
[Aktenzeichen: 5 Ss 337/13]) - Kein Fahrverbot bei drohender Kündigung des Arbeitsplatzes
(Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 26.01.2011
[Aktenzeichen: 3 Ss OWi 2/2011])
Jahrgang: 2015, Seite: 412 zfs 2015, 412
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Dokument-Nr. 24103
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