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Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.08.2011
- 4 U 152/08 -
KG zum Wegfall der Anschlussförderung beim Erbbaurechtsvertrag
Beim Wegfall der Anschlussförderung fällt auch die Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages
Der Wegfall einer sog. Anschlussförderung für die Errichtung von Wohngebäuden kann einen Anspruch auf Herabsetzung des Erbbauzinses zur Folge haben, den der bisher Geförderte für die Überlassung des Grundstücks an eine landeseigene Gesellschaft zu zahlen hat. Dies hat das Kammergericht entschieden.
Im vorliegenden Streitfall hat eine Baugenossenschaft auf
Gewährung der Anschlussförderung für weitere 15 Jahre bei damaliger Vertragsverhandlung angenommen
Zur Begründung hatte sie sich u.a. darauf gestützt, beide Seiten des Erbbaurechtsvertrages seien bei ihren Verhandlungen in den Jahren 1989 und 1990 davon ausgegangen, dass die
Herabsetzung des Erbbauszinses gerechtfertigt
Dem ist das Kammergericht - abweichend von der Vorinstanz - auf die Berufung der Klägerin im Grundsatz gefolgt. Die Parteien hätten beim Abschluss des Vertrages die weitere Gewährung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2011
Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online
- Landgericht Berlin, Urteil vom 04.08.2008
[Aktenzeichen: 28 O 199/07]
- Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.05.2007
[Aktenzeichen: 21 O 4/07, 21 O 10/07, 21 O 11/07]) - Berlin durfte aus der sozialen Wohnungsbau-Förderung aussteigen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.05.2006
[Aktenzeichen: 5 C 10.05])
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Dokument-Nr. 12250
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