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Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.01.2018
- 5 U 126/16 -
Online-Händler muss vor Bestellung über Lebensmittel-Zutaten informieren
Lieferservice muss im Internetshop Angaben über Zutaten, Allergene, Aufbewahrungsbedingungen und Verzehrzeitraum anzeigen
Das Kammergericht hat entschieden, dass ein Lieferservice verpflichtet ist, Kunden vor der mit Kosten verbunden Bestellung im Internet über Zutaten und Allergene der angebotenen Lebensmittel zu informieren. Auch über die Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum muss informiert werden.
Nach der EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung müssen Verkäufer verpackter
Unternehmen beruft sich auf besondere Geschäftsbedingungen
Im zugrunde liegenden Streitfall fehlten im Internetshop der Bringmeister GmbH Pflichtangaben beispielweise bei Kartoffelchips, Tiefkühl-Pizzen und Schokoriegeln. Dagegen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt. Vor Gericht berief sich das Unternehmen auf seine besonderen Geschäftsbedingungen. Kunden, die nach Auswahl der
Informationen müssen vor Bestellungen verfügbar sein
Das Kammergericht schlossen sich in seiner Entscheidung der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass für die Kaufentscheidung wichtige Lebensmittelinformationen bereits im Internetshop stehen müssen. Angesichts der in der Haustürsituation regelmäßig unter Zeitdruck und räumlicher Enge stehenden Auslieferung sei es für Verbraucher nicht zumutbar, die
Liefergebühr fällt unabhängig von Abnahme der Waren an
Das Gericht monierten zudem, dass Verbraucher die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 25588
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