Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 29.04.2011
- 5 W 88/11 -
KG Berlin: Kein Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook
Verwendung des Buttons ohne ausdrücklichen Hinweis auf Nutzerdatenübermittlung nicht als Wettbewerbsverstoß einzustufen
Die Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons von Facebook auf der Internetseite eines Online- Händlers, bei der ohne Hinweis eine dadurch mögliche Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook erfolgt, ist als wettbewerbsrechtlich unbedenklich anzusehen. Dies entschied das Kammergericht Berlin.
Nach dem Landgericht hat auch das Kammergericht in einem Beschwerdeverfahren die Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons von
Identifizierung der Mitglieder infolge der Verwendung des Buttons für Facebook unschwer möglich
Zwar spreche im Streitfall einiges dafür, dass der Verwender des Buttons gegen Unterrichtungspflichten nach § 13 des Telemediengesetzes (TMG) verstoßen habe, so der 5. Zivilsenat des Kammergerichts: Nach den glaubhaften Angaben der Antragstellerin sei davon auszugehen, dass
Marktauftritt der Konkurrenz durch Weiterleitung der Daten nicht unmittelbar betroffen
Die Verwendung des Buttons ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Wirkungen des Facebook- Plugins sei jedoch nicht als
In ähnlicher Weise hatte erstinstanzlich im Eilverfahren bereits das Landgericht Berlin entschieden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2011
Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online
Jahrgang: 2011, Seite: 464 MMR 2011, 464
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11590
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11590
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.